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Warum der Steigerungsbetrag bei den Werkstätten der BruderhausDiakonie sinkt

Die Werkstätten der BruderhausDiakonie in Reutlingen passen das Entgelt an. Der sogenannte Steigerungsbetrag für die Werkstattbeschäftigten soll um 15 % sinken. Gründe dafür sind die aktuelle Wirtschaftslage, mangelnde neue Aufträge und Erhöhungen des Grundbetrags von Regierungsseite, die aber nicht gegenfinanziert werden.

Noch nie zuvor musste die BruderhausDiakonie den Steigerungsbetrag kürzen. Doch bereits seit einiger Zeit zeichnen sich Probleme ab. Aufträge nehmen bereits seit der Corona-Krise ab. Dazu hat die Diakonie auch zwei große Kunden verloren. Jetzt seien Kürzungen für die gut 980 Mitarbeiter in den Werkstätten vor Ort unvermeidbar geworden.

"Uns ist es nicht gelungen, im gleichen Atemzug neue Kunden zu generieren, neue Produkte und neue Aufträge zu akquirieren oder auch zu entwickeln", gesteht Klaus Fischer aus der Leitung der BruderhausDiakonie in der Region Tübingen/Reutlingen. "Wir sehen uns jetzt mit dem Rücken zur Wand, um diesen Schritt gehen zu müssen, um diese Reduzierung dann auch umzusetzen."

Die Entgelte, die Menschen mit Behinderung, schwer psychisch Erkrankte und andere bei der Diakonie erhalten, kommen aus dem sogenannten Arbeitsergebnis. Dieses errechnet sich aus den Einnahmen der Werkstätte, kombiniert mit Zuschüssen von Gemeinden, Landkreisen und mehr.

Zumindest ein Teil dieses Entgelts ist klar zugewiesen. Jens Christian Müller von der Diakonie sagt: "Von diesem Arbeitsergebnis müssen wir mindestens 70% an Löhnen an die Beschäftigten ausbezahlen. Diese Löhne zahlen wir regelmäßig, wir haben die letzten Jahre weit über 70% ausbezahlt. 2024 waren wir bei 164%, letztes Jahr 140%, also wir liegen da immer weit drüber."

Einen gewissen Grundbetrag muss jeder hier rechtlich erhalten, egal wie viel er arbeiten kann. Dieser beträgt aktuell 133€ pro Monat und basiert auf dem BAföG-Betrag. Doch während der Grundbetrag konstant steigt, halten die Fördergelder nicht mit. Also müssen die Werkstätten an anderer Stelle schrauben: beim Steigerungsbetrag.

Müller erklärt: "Der Steigerungsbetrag ist der Teil, den wir in Abstimmung mit dem Werkstadtrat beeinflussen können. Der setzt sich zusammen aus der Leistung, die ein Beschäftigter erbringt, also wenn er gut leistet, bekommt er mehr Punkte, und anhand der Arbeitszeit."

Der Steigerungsbetrag ist eine Art Bonus, der aber neben dem Grundbeitrag und weiteren Zuschüssen den Lohn stark beeinflusst. Jetzt muss er gesenkt werden, teils um die höheren Grundbeträge zahlen zu können. Man müsse von einer Stelle nehmen, um an einer anderen bezahlen zu können. Das sei natürlich nicht der Sinn des Ganzen, doch an diesem Punkt gäbe es keinen anderen Weg.

Auch unter besseren Bedingungen sind die Entgelte klein. Bei einem gesetzlichen Mindeststundenlohn von 13,90 € für die meisten Bürger verdienen Werkstattarbeiter im bundesweiten Schnitt um die 2 € pro tatsächlicher Arbeitsstunde. Doch das müsse eine höhere Instanz ändern.

Christian Sackmann vom Gesamtwerkstattrat macht klar, was nötig ist: "Also im jetzigen Koalitionsvertrag steht drinnen: Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Und das ist natürlich eine von den Hauptforderungen von den Mitgliedern vom Werkstattrat, dass das auch umgesetzt wird. Und wir warten jetzt schon seit vielen Jahren auf ein gutes Ergebnis, doch bis jetzt hat sich leider noch nichts getan."

Das deutsche Werkstattsystem hat schon mehrfach Kritik von den Vereinten Nationen und der EU erhalten. Es verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Entgeltsystem in seiner jetzigen Form müsste laut dem Werkstattrat grundsätzlich verändert werden, um ein stabiles Einkommen ohne Kürzungsrisiko zu garantieren.

(Zuletzt geändert: Freitag, 23.10.26 - 16:44 Uhr   -   121 mal angesehen)
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