Klicken, um Video anzuschauen
Wetter

Reutlingen

Stark bewölkt
18 / 20° C
Luftfeuchte: 78%

Tübingen



Luftfeuchte:

Balingen

Stark bewölkt
18 / 19° C
Luftfeuchte: 69%
RTF.1-Community RTF.1-Community

Besuchen Sie uns auch auf

WERBUNG:

Tübingen/Rottenburg:

Tochter unter Drogen- und Alkoholeinfluss missbraucht

Das Landgericht Tübingen hat am Dienstag den Prozess gegen den 38-jährigen Immanuel W. aus Mössingen eröffnet. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zur Last. Beim Opfer handelt es sich um die eigene, leibliche Tochter. Die Details:

Mit dem Rücken zur Kamera versucht der Angeklagte, seine Identität zu verschleiern. Auch während des Prozesses hielt Immanuel W. stets sein Gesicht bedeckt – trotz Filmverbot.

Das Opfer war zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. In diversen Kinderheimen aufgewachsen entstand erst im Jahr 2022 der Kontakt zum leiblichen Vater. Noch im selben Jahr erhielt Immanuel W. das alleinige Sorgerecht, woraufhin er seine Tochter bei sich einziehen ließ.

Obwohl der Angeklagte verheiratet war, kam es im November 2022 das erste Mal zum Koitus mit der damals 17-Jährigen. Beide seien zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen und auch im weiteren Verlauf seien Alkohol und HHC Vapes, einem abgeänderten THC-Molekül, während der regelmäßig stattfindenden Geschlechtsakte konsumiert worden.

Im Zuge des Missbrauchs kam es auch zur Schwangerschaft. Diese wurde jedoch abgebrochen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten zur Last, die psychische und emotionale Abhängigkeit seiner Tochter ausgenutzt zu haben, um diese sexuell zu missbrauchen. Darüber hinaus soll er Alkohol und Drogen benutzt haben, um sie gefügig zu machen.

Die Geschädigte ihrerseits erhob Anspruch auf eine Verschärfung der Anklage. Sie sei von ihrem Vater nicht nur missbraucht, sondern zum Sex genötigt und vergewaltigt worden.

Die Verteidigung räumte ein, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war und Immanuel W. nie eine Vater-Tochter-Beziehung zu der jungen Frau hätte, da er sie durch ihre Vergangenheit in Kinderheimen zu selten gesehen hätte.

Darüber hinaus seien die Rauschmittel teilweise von dem Mädchen selbst bereitgestellt worden. Immanuel W. hätte sich zudem selbst anzeigen wollen. Dazu sei es allerdings nicht gekommen, da die Geschädigte befürchtet hätte, dass ihr Leben dadurch zerstört werde.

Nach Angaben der jungen Frau sei sie psychisch stark belastet. Wie die Tat ans Licht kam, wollte sie auf Anfrage nicht beantworten. Ihre Vernehmung ist am 02. September. Eine Urteilsverkündung soll am 11. September folgen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 25.08.26 - 15:34 Uhr   -   290 mal angesehen)
blog comments powered by Disqus
WERBUNG:
WERBUNG: