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Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Stefan Wolf

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Strafbefehl gegen den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall Stefan Wolf beantragt. Ihm wird das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in insgesamt 28 Fällen zur Last gelegt.
Justiz

Wolf soll über den Zeitraum mehrerer Jahre eine Haushaltshilfe als Arbeitnehmerin beschäftigt haben, ohne diese dem zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet und ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge abgeführt zu haben. Das Amtsgericht Bad Urach hatte bereits einen Strafbefehl erlassen, welcher eine Geldstrafe vorsah. Hiergegen hatte der Angeklagte Einspruch erhoben. Nun folgt eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Urach.

(Zuletzt geändert: Donnerstag, 10.07.25 - 11:52 Uhr   -   3552 mal angesehen)
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