Baden-Württemberg:
Verfassungsbeschwerde gegen Landesnichtraucherschutzgesetz
Gegen das neue Landesnichtraucherschutzgesetz ist eine Verfassungsbeschwerde beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof eingegangen - allerdings nicht von Rauchern, sondern von Nichtrauchern.
Elf Bürgerinnen und Bürger wenden sich dagegen, dass in Bier-, Wein und Festzelten das Rauchen weiterhin erlaubt bleibt. Dies verstoße gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein Beschwerdeführer, der sich aus beruflichen Gründen in Festzelten aufhält, rügt überdies eine Verletzung der Berufsfreiheit.











