Metzingen:
BUND und Stadt Metzingen im Konflikt über Streuobstwiese
Die Rückbauarbeiten am Ferientagheim in Metzingen sind bereits im Gange. Auf dem Gelände soll nämlich eine neue Bade- und Saunalandschaft entstehen. Das ergab ein Bürgerbeteiligungsprozess aus dem Jahr 2017. Eine umfangreiche Modernisierung der Metzinger Badelandschaft sei ohnehin längst überfällig gewesen. Das Ergebnis: ein neues, großes Schwimmbad mit Saunalandschaft auf dem Bongertwasen.
Allerdings liegt laut BUND-Mitglied Andreas Weber eine ökologisch hochwertige und schützenswerte Streuobstfläche auf dem Gebiet.
"Weil", erklärt Weber, "hier eine Mischung aus jungen, mittelalten Bäumen und auch Totholz-Bäumen ist. Und das bietet einfach Lebensraum für viele Tiere. Wichtig ist auch die relativ lockere Besetzung hier mit Bäumen."
Mit der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde am 11. Februar hat die Stadt Metzingen 44 dieser Streuobstbäume fällen lassen.
"Wir haben aber unmittelbar - wirklich wenige Minuten danach - unseren Widerspruch eingelegt. Und dieser Widerspruch erzeugt eine sofort aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Stadt hätte eigentlich die Arbeit einstellen müssen. Das ist aber nicht erfolgt."
Von dem Widerspruch hat die Stadt Metzingen gewusst. Mit der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde ging nämlich gleichzeitig auch der Hinweis auf ein Widerspruchsverfahren durch den BUND bei der Stadt ein. Dass die Rodungsarbeiten trotzdem genehmigt wurden, verärgert die Naturschützer.
"Jetzt wurden hier natürlich vollendete Tatsachen geschaffen. Das wollte die Stadt erreichen", spekuliert Weber. "Die Stadt und die Stadtwerke halten das vielleicht für sehr clever. Wir halten das für einen Rechtsbruch. Und darüber wird man in nächster Zeit reden müssen."
Die Stadt Metzingen beruft sich ihrerseits auf ausreichende ökologische Vorsichts- und Gegenmaßnahmen. Allerdings wollte sich die Stadt Metzingen dazu nur schriftlich äußern:
"Im Bebauungsplanverfahren ist der Satzungsbeschluss im Januar im Gemeinderat erfolgt und das Verfahren zur Erteilung der Umwandlungsgenehmigung ist in den Genehmigungsbescheid vom 11. Februar gemündet. In beiden Verfahren sind alle Einwände, die im Rahmen des Widerspruchs geäußert worden sind, abgewogen worden, die ökologischen Auswirkungen detailliert untersucht und umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt worden."
Laut BUND wäre aufgrund des Widerspruchs trotzdem eine Aufschiebung notwendig – auch mit Genehmigung durch den Gemeinderat.










