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Änderungen beim Kabelfernsehen: So empfangen Sie weiterhin RTF.1

Ab Juli darf ihr Vermieter den Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen. Mieter brauchen einen separaten Vertrag. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen und wie der Empfang von RTF.1 bei Ihnen auch weiterhin gesichert ist!
TV Fernbedienung

Viele Mieter in Mehrfamilienhäusern haben die Kosten fürs Kabelfernsehen bislang als Teil der Nebenkosten an ihren Vermieter bezahlt. Der Vermieter hat also seine Ausgaben für den Kabelanschluss auf alle Mieter umgelegt.

Mieter brauchen eigenen TV-Vertrag

Der Gesetzgeber hat jedoch das so genannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Mieter müssen ab Juli also nicht mehr zwingend einen Kabelanschluss zahlen, wenn sie ihn nicht möchten. Allerdings: Wenn das Haus verkabelt ist, macht es natürlich Sinn, den Anschluss zu nutzen. Wer also weiterhin Kabelfernsehen möchte, benötigt nun einen eigenen TV-Vertrag mit Vodafone.

Das Kabelnetz im Raum Reutlingen, Tübingen, Zollernalb und Schwäbische Alb gehört - wie fast überall in Deutschland - Vodafone.

Auch schnelles Internet mit bis zu 1000 Mbit/s und Telefon sind mittlerweile über den Kabelanschluss möglich. Wer will, kann diese Dienstleistungen also bei der Gelegenheit bündeln.

Zweite Möglichkeit: Der Vermieter kümmert sich

Vermieter können aber auch weiterhin einen Mehrnutzervertrag mit Vodafone schließen und den Kabelanschluss in einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag berechnen. Große Wohnungswirtschaftsunternehmen machen das in der Regel so. Die Mieter können von dieser Vereinbarung auch zurücktreten. Wer eine solche Vereinbarung von seinem Vermieter angeboten bekommt, braucht keinen eigenen TV-Vertrag mit Vodafone.

RTF.1 nur mit Kabelfernsehen

Nur mit einem Kabelanschluss empfangen Sie auch weiterhin RTF.1 Regionalfernsehen rund um die Uhr - die komfortabelste Möglichkeit, ihr TV-Programm aus der Region auf dem Fernseher zu schauen. Unser Sender ist nicht über Satellit oder anderswo empfangbar. Im Internet sehen Sie die tägliche Sendung exklusiv auf unserer Homepage oder per App.

Vorsicht vor "Haustür-Beratern"

Die Gesetzesänderung und die Tatsache, dass viele Mieter nun selbst aktiv werden müssen, hat natürlich auch unseriöse Praktiken mit sich gebracht. Verbraucherzentralen warnen vor "Haustür-Beratern", die mit einem schwarzen Bildschirm ab Juli drohen und zu Unterschriften auf irgendwelchen Verträgen drängen.

Diese "Berater" sind aber gar nicht nötig. Einen eigenen Kabelanschluss können Sie ganz einfach selbst bei Vodafone beauftragen. Und irgendwas umstecken zuhause müssen Sie auch nicht.

Basis-Fernsehtarif mit allen gewohnten Sendern

Vodafone bietet Mietern, die das Kabelfernsehen bislang über die Mietnebenkosten zahlen, den Basis-Fernsehtarif "TV Connect Start" an. Mit dem Tarif empfangen sie wie bisher ihr TV-Programm mit allen gewohnten Sendern. Das sind knapp 100 Fernsehprogramme, teilweise in HD, sowie mehr als 80 Radiosender. Der Basistarif steht allen offen, deren Vermieter eine Versorgungsvereinbarung mit Vodafone geschlossen hat.

>> Zur Angebotsseite "TV Connect Start" bei Vodafone

Kooperiert der Vermieter nicht mit Vodafone, können die Bewohner sogenannte Standard-Einzelnutzerverträge abschließen - nur eben nicht mit Sonderkonditionen.

Testen Sie also erst einmal per Adressabfrage auf der Vodafone-Homepage, ob Sie "TV Connect Start" buchen können. Weitere Optionen werden Ihnen dann angezeigt.

30 Millionen Kabel-Haushalte in Deutschland

Nach Angaben von Vodafone sind heute mehr als 30 Millionen Haushalte in ganz Deutschland an das Kabelnetz angeschlossen. Die Anzahl der Haushalte, die Kabelfernsehen nutzen, lag im Jahr 2023 bei rund 15,9 Millionen.

Infos für Vermieter

Zwar können die TV-Kosten nicht mehr über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden. Mehrnutzerverträge bleiben aber möglich: Es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, z.B. den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Bewohnern. Oder die Wohneigentümergemeinschaft rechnet die TV-Versorgung über das Hausgeld in den nicht umlagefähigen Kosten ab. Weitere Informationen für Vermieter hier bei Vodafone.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 28.05.24 - 12:50 Uhr   -   3387 mal angesehen)
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