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IHK äußert sich zu unrechtmäßigen US-Zollen

Die IHK-Reutlingen empfiehlt Betrieben aus der Region Neckar-Alb, ihre Ansprüche wegen unrechtmäßig erhobener US-Strafzölle zu prüfen.
Die IHK in Reutlingen

Die sogenannten "reziproken Zölle" der Trump-Administration hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Februar für unzulässig erklärt.

Wegen der engen Handelsbeziehungen zwischen der Region und den USA könnten laut der Kammer Betriebe aus der Region Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Anspruchsbedingt sei grundsätzlich das Unternehmen, das die Zölle tatsächlich gezahlt hat, so die Kammer.

Wichtig sei deshalb zu klären, wer die Zölle getragen habe und wie eine mögliche Rückforderung mit dem US-Partner umgesetzt werden könne.

(Zuletzt geändert: Montag, 27.04.26 - 17:14 Uhr   -   323 mal angesehen)
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