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Kulanzregeln:

Streik bei der Bahn - Das müssen Betroffene wissen

Trotz eines neuen Angebots der Deutschen Bahn hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ihren erneuten Streik jetzt auf den Personenverkehr ausgeweitet. Was Betroffene wissen müssen, wie die Kulanzregeln sind, lesen Sie hier.
Bahnstreik

Seit Beginn des Ausstands um zwei Uhr am frühen Donnerstagmorgen fahren die Züge nach Ersatzfahrplan. Über die gesamten fünf Streiktage hinweg will die Bahn ein stabiles Grundangebot von rund einem Viertel im Fernverkehr sichern.

Für den Regionalverkehr besteht das Ziel, heute und in den nächsten vier Tagen rund 40 Prozent des regulären Angebots zu fahren. Hier zeichnen sich erneut regional starke Unterschiede ab. Die Streikschwerpunkte liegen im Osten und in einigen Metropolregionen. Insbesondere hier kommt es zu stärkeren Einschränkungen.

Verspätungen und Zugausfälle abfragen

Die Ersatzfahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator sowie auf bahn.de/aktuell hinterlegt und werden fortlaufend aktualisiert. Auch die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn auf Alexa, also per Smartspeaker, ist eine Möglichkeit.

Reisende werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren. Zudem stehen rund um die Uhr die Mitarbeiter der Streikhotline unter 08000 – 996633 bereit, die Reisenden zu ihren Verbindungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu beraten.

Die Kulanzregeln

Reisende müssen in den kommenden Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Daher empfiehlt die DB ihren Kunden, nach Möglichkeit Reisen weiterhin zu verschieben. Diese Regeln gelten:

  • Alle bereits gebuchten Fahrkarten des Fernverkehrs für Strecken, die vom 2. bis einschließlich 7. September vom GDL-Streik betroffen sind, behalten ihre Gültigkeit. 
  • Sie können – bereits seit Montag – bis einschließlich 17. September flexibel genutzt werden. 
  • Bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben. 
  • Für die Weiterfahrt können auch andere Züge genutzt werden, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). 
  • Fahrkarten können alternativ kostenfrei erstattet werden.

Wer nicht umplanen kann, sollte auf jeden Fall einen Sitzplatz reservieren. Die Fahrradmitnahme ist in den verkehrenden Fernverkehrszügen nur möglich, wenn dort bereits ein Stellplatz reserviert ist. Als Service für jene Fernverkehrsreisende mit gebuchtem Stellplatz, deren Zug streikbedingt ausfällt, bietet die DB einen kostenlosen Fahrradversand per DB Gepäckservice.

(Zuletzt geändert: Dienstag, 30.11.21 - 23:25 Uhr   -   1397 mal angesehen)
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