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Kein KfW-Zuschuss mehr für Häuslebauer

Die KfW bewilligt keine Anträge mehr für die Förderung energieeffizienter Gebäude. Die neue Bundesregierung hat die KfW-Förderung, die viele für die Finanzierung ihres Eigenheims genutzt haben, gestoppt.
Zwei Handwerker beim Richtfest

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung habe die bereit gestellten Mittel laut Bundeswirtschaftsministerium  deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung habe die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen müssen, hieß es.

Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und laut Ministerium wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.

Mittel reichen für bereits gestellte Anträge nicht

Ebenso werde zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel laut Ministerium nicht aus.

Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit werde das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst könne und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein müsse.

Genauso wichtig sei es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Das Baugewerbe sprach nach der Nachricht zum Aus der KfW-Förderung von einem "Schock für Bauherren und Bauwillige".

(Zuletzt geändert: Montag, 24.01.22 - 11:32 Uhr   -   2442 mal angesehen)
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