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Baden-Württemberg:

Nach 2G+ Protesten nachgebessert: Von 2G+ sind jetzt auch Voll-Immunisierte & Genesene 6 Monate lang ausgenommen

Ein Sturm der Entrüstung wogte seit Freitag durch die Sozialen Medien: "Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen" - Dieser Satz der baden-württembergischen Landesregierung hatte viele Zweifach-Geimpfte empört. Am Sonntag hat die Landesregierung nachgebessert: Neben Geboosterten sind auch Zweifach-Geimpfte & Genesene 6 Monate ab Impfung oder Genesung von 2G+ befreit. Das heißt: Sie brauchen keine zusätzlichen Corona-Tests vorlegen. Ausnahmen gibt es auch für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren:
Teststation TSG Gelände

"Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit" - das hat die baden-württembergische Landesregierung am Wochenende beschlossen. Damit erweitert sie die Ausnahmen von der am 03.12.2021 beschlossenen 2G+ Pflicht:

"Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung", beschreibt die Landesregierung die Situation: "In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen."

Am Freitag hatte die Landesregierung die bereits zum dritten Mal Geimpften, also die "Geboosterten", von dieser Regel ausgeschlossen: Bei vielen Geboosterten machte sich Erleichterung breit. Bei vielen Zweifach Geimpften, stattdessen Unverständnis und Empörung.

Jetzt hat die Landesregierung nachgebessert und auch Zweifach-Geimpfte und Genesene für den Zeitraum von der 2G+ Pflicht befreit, solange deren Impfschutz anhält; nämlich für 6 Monate ab Zweitimpfung oder Genesung. Wer sich anschließend boostern lässt, bleibt dann weiterhin von der Testpflicht verschont.

Auf der Homepage der Landesregierung heißt es jetzt: "

"Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen)."

Eine entsprechende Klarstellung werde die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Übergangsregelung  für Jugendliche:

Eine Übergangsregelung gibt es auch für nicht immunisierte Jugendliche"

"Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen."

Gesundheitsminister Lucha (GRÜNE) brachte es auf den Punkt: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit", zitiert das Gesundheitsministerium BW am Sonntag den Minister.

Landtagsabgeordneter Hailfinger (CDU) zeigt sich erleichtert:

Auch CDU.Landtagsabgeordneter Manuel Hailfinger aus dem Wahlkreis Hechingen-Münsingen zeigt sich erleichtert: „Ich bin froh, dass wir uns über das Wochenende einigen konnten."

Dabei hat Hailfinger auch eine besonders betroffene Branche im Blick: "Für die Gastronomie bedeutet diese Regelung eine Erleichterung. Gerade diese Branche, die bisher mit am stärksten unter der Pandemie zu leiden hatte, hätte die am Freitagnachmittag kommunizierte Testpflicht bei 2G vor erhebliche, teils existenzielle Probleme gestellt."

Aus seiner Sicht wäre die Regelung auch vollständig geimpften Personen nicht zu vermitteln gewesen, deren Immunisierung noch nicht lange zurück liegt, da diese Personengruppe aus Sicht der Wissenschaft einen sehr hohen Impfschutz genieße, so Hailfinger weiter.

Nach Veröffentlichung der ursprünglichen Regelung hatte es am Freitag Mittag schockierte Gesichter in der Gastronomie gegeben: "Wenn 2G + kommt, dann ist es aus; dann können wir gleich dicht machen", sagte ein Gastronom gegenüber unserem Sender: "Wer kommt denn noch ins Restaurant, wenn er sich vorher testen lassen muss - keiner!"

Auf den Social Media-Foren und in Stellungnahmen zeigten sich Geimpfte ebenso schockiert, dass nun alle Impfungen für die Katz gewesen seien. Und manch Ungeimpfter konnte sich einen schadenfrohen Kommentar nicht verkneifen.

Mit ihrer Nachbesserung hat die Landesregierung nun übers Wochenende reagiert: Wer wenigstens Zweifach Geimpft oder Genesen ist, genießt bereits vor dem Boostern die Befreiung von der Testpflicht. Wohl auch ein Anreiz für bislang Ungeimpfte, nun möglichst rasch die ersten beiden Impfungen hinter sich zu bringen.

Umgekehrt muss die Landesregierung nun ebenfalls liefern und jedem, der eine Impfung wünscht, auch einen raschen Impftermin ermöglichen. Dazu dürften die jüngst erfolgte Genehmigung weiterer kommunaler Impfpläne seitens der Landesregierung beitragen.

Zur Wirkung der dritten Impfung liegen mittlerweile einige neue Erkenntnisse vor:

Demnach wird nicht nur der nach 5 bis 9 Monaten nachlassende Impfschutz der zweiten Impfung wieder hergestellt, sondern die Aktivierung des Immunsystems fällt nach der dritten Impfung sehr viel intensiver aus: Vergleicht man die Reaktion des Immunsystems jeweils vier Wochen nach der zweiten und der dritten Impfung, so reagiert das Immunsystem nach der dritten Impfung rund 7 bis 10 mal so stark, wie nach der zweiten.

Ein Grund für BioNTech - Gründer Sahin, weitere positive Effekte der Dritt-Impfung zu erwarten: Es könne sein, dass man nach der Drittimpfung bei einer Infektion mit CoviD-19 als deutlich weniger ansteckend sei, wie nach den ersten beiden Impfungen.

Eine weitere positive Nachricht: Bei Geimpften, deren Immunsystem nach den ersten beiden Impfungen kaum reagiert hat, führe die dritte Impfung doch noch zu einer Aktivierung des Immunsystems.

 

(Zuletzt geändert: Sonntag, 05.12.21 - 22:47 Uhr   -   2469 mal angesehen)
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